Kostenerstattung
Ich rechne nach Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH) oder analog ab, welches Sie in meiner Praxis einsehen können. Die üblichen Behandlungskosten liegen bei 80€, eine Erstbehandlung bei 120€.
Sie haben die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Meine Rechnung enthält die Positionen der GebüH. Einige Kassen erstatten Ihnen einen Teil der Rechnung. Bitte erkundigen Sie sich aufgrund sehr unterschiedlicher Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse über die Zuschußarten, die Zuschußhöhe und das Zuschußverfahren.
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Als Mitglied einer privaten Krankenkasse mit Vollversicherungstarif berechne ich meine Gebühren nach der GebüH. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungshöhe bzw. der tariflich vereinbarten Leistungsübernahme.
Als Beihilfeberechtigter mit privater Ergänzungsversicherung werden Ihnen die Gebühren der GebüH NRW oder Bund in Rechnung gestellt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfekasse und bei Ihrer privaten Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.
Sind Sie Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse, stelle ich Ihnen die Tarife der PBeaKK in Rechnung. Auch Sie sollten sich über die abrechnungsfähigen Leistungen erkundigen.
https://dokumente.pbeakk.de/leistungen/hoechstbetraege-heilpraktiker.html
Ich bitte um Ihr Verständnis, daß nicht erstattete Leistungen durch einen Kostenträger durch Sie selbst getragen werden müssen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) muss ich Ihnen leider mit 50€ Ausfallhonorar in Rechnung stellen.